Benötigen Sie ein den behördlichen Anforderungen entsprechendes Gutachten zur Vorlage beim Betreuungsgericht? Bei uns sind Sie richtig!
Betreuungssachen betreffen Situationen, in denen eine Person aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. In diesen Fällen wird ein rechtlicher Betreuer bestellt, der sich um die rechtlichen und finanziellen Belange der betroffenen Person kümmert.
Da Betreuungsangelegenheiten häufig auch die Entscheidung über eine Verwertung von Immobilien beinhalten, werden wir als Immobiliengutachter in der Abwicklung benötigt.
Da es bei Immobiliengeschäften um hohe Vermögenswerte geht, ist zur Wahrung der Interessen des Betreuten die Genehmigung der Veräußerung durch das Betreuungsgericht erforderlich.
Damit das Betreuungsgericht eine Entscheidung treffen kann, ist insbesondere der Wert der Immobilie in den Vorwegen zu bestimmen. Eine neutrale Wertermittlung durch einen Sachverständigen schafft Transparenz und bietet rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten.
Mit Hilfe eines rechtlich und betriebswirtschaftlich korrekt erstellten Verkehrswertgutachtens i.S.d. § 194 BauGB können Sie Klarheit schaffen. Unser Verkehrswertgutachten ist ein nach den aktuell geltenden Verordnungen und Richtlinien gefertigtes und vor Gericht und Behörden belastbares Gutachten. Es wird in schriftlicher und gebundener Form gefertigt und beinhaltet in übersichtlicher Aufstellung eine Zusammenfassung aller wichtigen Details sowie aller erforderlichen Unterlagen zum Wertermittlungsobjekt. Das Verkehrswertgutachten besteht u.a. aus einem ausführlichen Textteil, der Wertermittlung mit ausführlichen Erläuterungen, einem Anlageteil inklusive hochaufgelöster Fotodokumentation und ist durchgehend transparent aufgegliedert, sodass es gegenüber Gerichten und Behörden einer Plausibilitätsprüfung standhalten kann.
Für Immobiliengutachten in Betreuungsangelegenheiten sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner
Sie sind als Betreuer eingesetzt und benötigen ein Immobiliengutachten zur Vorlage beim Betreuungsgericht? Dann lassen Sie uns gern ins Gespräch kommen. In einem ersten Telefonat können wir unverbindlich Ihren Fall besprechen und Ihnen eine Empfehlung zur Vorgehensweise der Immobilienbewertung aussprechen. Wir sind gerne für Sie im Raum Stuttgart und Umgebung tätig.
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