BEI UNS WISSEN SIE GENAU WELCHE KOSTEN AUF SIE ZUKOMMEN

Bis zum 18.08.2009 hatten sich Sachverständige nach der Honorartabelle für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu richten. Da diese aber ersatzlos gestrichen wurde, können Sachverständige ihre Vergütung nun vollkommen frei aushandeln. Dies hat zur Folge, dass sie sich entweder an diversen Honorarrichtlinien und Tabellen orientieren oder aber einen festen Stundensatz vereinbaren und zum Schluss den tatsächlichen Aufwand abrechnen.

 

Unser Grundsatz lautet jedoch, unseren Kunden von Anfang an ein ganz konkretes und verbindliches Angebot zu erstellen, damit sie die volle Kostenkontrolle behalten. Daher arbeiten wir mit Festpreisen, welche bereits sämtliche Leistungen beinhalten. So können Sie sich sicher sein, dass keine nachträglichen Mehrkosten auf Sie zukommen.

 

Damit wir Ihnen einen konkreten Festpreis nennen können, befragen wir Sie im Vorfeld zu den wesentlichen Merkmalen des zu bewertenden Objekts und beraten Sie im Hinblick auf den erforderlichen Umfang der Bewertung. So können wir den Aufwand für die Gutachtenerstellung sehr individuell einschätzen und Ihnen den bestmöglichen Preis machen.

 

Unser Honorar wird mit Fertigstellung und Übermittlung des Gutachtens fällig. Bei uns müssen Sie keinen Vorschuss leisten und durch unseren Festpreis kommen auch keine weiteren Kosten auf Sie zu. 

 

Um Ihnen jedoch eine Orientierung zu geben, mit welchen Kosten Sie ca. rechnen müssen, haben wir die folgenden Preisbeispiele für Wohnungen und Einfamilienhäuser für Sie zusammengestellt: 

 

Kurzgutachten 

  • 1.000,00 EUR für Wohnungen
  • 1.200,00 EUR für Ein- bis Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, Luxusimmobilien und unbebaute Grundstücke auf Anfrage

 

Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB

  • 2.900,00 EUR für Wohnungen 
  • 3.800,00 EUR für Ein- bis Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, Luxusimmobilien und unbebaute Grundstücke auf Anfrage

 

Mietwertgutachten

  • auf Anfrage

 

Wohnraumvermessung

 

alle Preise inklusive 19 % Mehrwertsteuer, Anfahrtskosten, Ortstermin und schriftlichem Wert-Gutachten

Unsere Gutachten im Überblick: 

KURZGUTACHTEN 

 

Benötigen Sie eine fachmännische Bewertung Ihrer Immobilie (z.B. bei Verkauf, Erbschaft, Schenkung, Scheidung oder zur Vermögensaufstellung) als fundierte Grundlage für Ihre weiteren Entscheidungen? Dann ist unser Kurzgutachten genau das Richtige für Sie!

 

Das Kurzgutachten inkl. einer Begutachtung der Immobilie vor Ort (Immobiliencheck) ist eine gute und günstige Alternative zu den meist sehr umfangreichen und damit auch kostenintensiveren Verkehrswertgutachten.

 

Aufgrund unserer Spezialisierung können wir Kurzgutachten vergleichsweise zu äußerst günstigen Konditionen anbieten und diese auch sehr kurzfristig fertigstellen. Die Kosten als auch die Bearbeitungszeit liegen in der Regel bei der Hälfte im Vergleich zu einem ausführlichen Verkehrswertgutachten. 

 

Die wesentlichen Unterschiede zum Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB bestehen darin, dass auf beschreibende Sachverhalte, umfangreiche Erläuterungen und zahlreiche Anhänge weitestgehend verzichtet wird.

 

Das Kurzgutachten ist daher in den meisten Fällen vollkommen ausreichend, sofern das Gutachten nur für Ihren eigenen Zweck dient, also nicht zur Weitergabe an Dritte (z.B. Finanzamt, Gericht oder sonstige Behörden) bestimmt ist. 

 

VERKEHRSWERTGUTACHTEN

 

Benötigen Sie ein ausführliches und den behördlichen Anforderungen entsprechendes Gutachten, z.B. zur Vorlage beim Betreuungsgericht, Finanzamt oder für rechtliche Auseinandersetzungen? Dann benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten. 

 

Ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB ist im Bereich der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken die umfangreichste und ausführlichste Form der Gutachten. In der Regel werden sie von Gerichten oder Behörden gefordert. Sie müssen daher gerichtlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen. Die Anforderungen sind in den gesetzlichen Verordnungen und Richtlinien (z.B. ImmoWertV, Sachwert-RL, etc.) klar geregelt. Verkehrswertgutachten müssen daher einen bestimmten Inhalt, Umfang und Aufbau aufweisen.

 

Zudem sind in der Regel kostenpflichtige Informationen und Unterlagen von Behörden, Ämtern und Gutachterausschüssen zwingend erforderlich.

 

Unser Verkehrswertgutachten ist ein nach den aktuell geltenden Verordnungen und Richtlinien gefertigtes und vor Gericht und Behörden belastbares Gutachten. 

 

Es wird in schriftlicher und gebundener Form gefertigt und beinhaltet in übersichtlicher Aufstellung eine Zusammenfassung aller wichtigen Details sowie aller erforderlichen Unterlagen zum Wertermittlungsobjekt.

 

Das Verkehrswertgutachten besteht u.a. aus einem ausführlichen Textteil, der Wertermittlung mit ausführlichen Erläuterungen, einem Anlageteil inklusive hochaufgelöster Fotodokumentation und ist durchgehend transparent aufgegliedert, sodass es gegenüber Gerichten und Behörden einer Plausibilitätsprüfung standhalten kann.

 

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