Mietwertgutachten werden zum Beispiel bei Neuvermietungen, Mieterhöhungen und bei Umlegung von Modernisierungskosten auf die Miete benötigt.
Gerade auch im Rahmen der sogenannten Mietpreisbremse in der Region Stuttgart kommt es bei Neuvermietungen immer öfter zu Nachfragen über die Ortsüblichkeit von Mieten.
Waren in der Vergangenheit Fragen über die Höhe von Mieten oder Mieterhöhungen eher selten, haben sich diese durch die Neuregelungen erheblich verstärkt.
Zunehmend wird auch eine Wohnflächenberechnung gewünscht, da die Abweichungen von tatsächlich vorhandener Fläche zu im Mietvertrag genannter Fläche teils erheblich sind.
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