GUTACHTEN ZUR VORLAGE BEI BEHÖRDEN

 

Benötigen Sie ein ausführliches und den behördlichen Anforderungen entsprechendes Gutachten, z.B. zur Vorlage beim Betreuungsgericht, Sozialamt, Finanzamt oder für rechtliche Auseinandersetzungen? 

 

Mit Hilfe eines rechtlich und betriebswirtschaftlich korrekt erstellten Verkehrswertgutachtens i.S.d. § 194 BauGB können Sie Klarheit schaffen.

 

Ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB ist im Bereich der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken die umfangreichste und ausführlichste Form der Gutachten. Die Anforderungen sind in den gesetzlichen Verordnungen und Richtlinien (z.B. ImmoWertV, Sachwert-RL, etc.) klar geregelt. Verkehrswertgutachten müssen daher einen bestimmten Inhalt, Umfang und Aufbau aufweisen. Zudem sind in der Regel kostenpflichtige Informationen und Unterlagen von Behörden, Ämtern und Gutachterausschüssen zwingend erforderlich.

 

Unser Verkehrswertgutachten ist ein nach den aktuell geltenden Verordnungen und Richtlinien gefertigtes und vor Gericht und Behörden belastbares Gutachten. 

 

Es wird in schriftlicher und gebundener Form gefertigt und beinhaltet in übersichtlicher Aufstellung eine Zusammenfassung aller wichtigen Details sowie aller erforderlichen Unterlagen zum Wertermittlungsobjekt.

 

Das Verkehrswertgutachten besteht u.a. aus einem ausführlichen Textteil, der Wertermittlung mit ausführlichen Erläuterungen, einem Anlageteil inklusive hochaufgelöster Fotodokumentation und ist durchgehend transparent aufgegliedert, sodass es gegenüber Gerichten und Behörden einer Plausibilitätsprüfung standhalten kann.

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